Weitere Vermessungen Vermessungsbüro Büttner
Über die Leistungen in der Katastervermessung und Bauvermessung hinaus bietet das Vermessungsbüro Büttner eine Vielzahl an weiteren Vermessungsdienstleistungen an.
Neben der Erstellung von Höhen- und Bestandsplänen sind dies vor allem Setzungsmessungen und Bauwerksüberwachungen, Fassadenaufmaß, Mietflächenermittlung und Erdmassenermittlung.
Höhen- & Bestandspläne
Höhen und Bestandspläne dienen über die Bestandsaufnahmen für künftige Gebäudebebauungen hinaus vielfach auch zur Planung von Verkehrswegen oder als topographische Bestandsaufnahme zur Erstellung von Bebauungsplänen.
Vor allem Kommunen nutzen diese Dienstleistungen des Vermessungsbüros für die Ausweisung neuer Baugebiete, kommunaler Bauten wie z.B. Freibäder oder zur Planung neuer Landschaftsarchitektonik, wie Parkanlagen.
Setzungsmessung & Bauwerksüberwachung
Bauwerke, wie Brücken, Staumauern oder große Hallen müssen zur Sicherstellung der Trag- bzw. Standfähigkeit durch regelmäßige Vermessungen dauerhaft auf Verformungen oder Setzungen untersucht werden.
Im Bereich solcher überwachenden Vermessungsmaßnahmen, wie Setzungs- bzw. Deformationsvermessungen sowie Ebenheitsprüfungen ist das Vermessungsbüro Büttner Ihr professioneller Partner mit langjährigen Projekterfahrungen in den verschiedensten Branchen.
Fassadenaufmaß
Bei Sanierungen, Anbauten oder anderen baulichen Maßnahmen an bestehenden Gebäuden ist ein Fassadenaufmaß für die Erstellung der Planung oftmals unerlässlich. Im Fassadenaufmaß wird u.a. die exakte Lage der Fenster und Stürze dargestellt, was dem Architekten oder Bauingenieur zur Klärung der bautechnischen Möglichkeiten dient.
Ein weiteres Einsatzgebiet für ein Fassadenaufmaß sind Bauwerke, wie Brücken oder historische Gebäude, bei denen eventuelle Verformungen durch regelmäßige Erfassung und Bestandsdokumentation festgestellt werden können.
Mietflächenermittlung
Die exakte Ermittlung von Mietflächen ist sowohl im Wohnungs- als auch im Gewerbebau sehr wichtig, stellt sie doch die Grundlage für die Berechnung der Mieten dar.
Für die Flächenberechnung von gewerblichen Räumen hat sich die Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerbliche Räume (MF/G) genauso durchgesetzt wie die Richtlinie zur Berechnung der Wohnfläche (WoFIV) für Wohnungen und die Richtlinie zur Berechnung der Verkaufsfläche (MF/V) für Räumlichkeiten im Einzelhandel.
Erdmassenermittlung
Die Erdmassenermittlung macht den genauen Aushub und ggf. auch den Geländeabtrag für eine spätere Abrechnung transparent.